Kernbohrungen

Welche Strom- und Wasseranschlüsse müssen bauseits vorhanden sein?

Für Bohrungen genügt meist der haushaltsübliche Lichtstrom (220 V / 16 A). Für Säge- und Sprengarbeiten benötigen wir einen Stromanschluß mit 380 V / 32 A. Sollte dieser nicht zur Verfügung stehen, kann stattdessen ein Stromaggregat mit der erforderlichen Leistung gemietet werden. Des Weiteren muß ein Wasseranschluß mit 2,5 bar zur Kühlung der Bohrkronen und Sägeblätter vorhanden sein.
 

Welche Angaben benötigen wir von Ihnen, um ein exaktes Angebot zu erstellen?

In fast allen Fällen erweist sich eine Besichtigung der Örtlichkeiten als vorteilhaft für die Genauigkeit des Angebots, um über den Einsatz von Personal, Maschinen und im Bedarfsfall zusätzliche Maßnahmen zu entscheiden. Letztere beziehen sich meist auf Wasser- und/oder Staubschutz, Aufbau von Gerüsten und Abtransport und Entsorgung des Abraums.
 

Halten Sie für eine erste Anfrage auf telefonischem oder schriftlichem Wege folgende Angaben bereit, damit wir Ihnen schnellstmöglich ein möglichst genaues Angebot unterbreiten können:

a) Art und Umfang der Arbeiten
 
b) Sollen die Arbeiten an einem Rohbau oder in bereits genutztem Raum durchgeführt werden?


Welche Leistungen stellen wir neben Sägefläche und Bohrtiefe/-durchmesser in Rechnung?

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