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Welche Strom- und Wasseranschlüsse müssen bauseits vorhanden sein?
Für Bohrungen genügt meist der haushaltsübliche Lichtstrom (220
V / 16 A). Für Säge- und Sprengarbeiten benötigen wir einen Stromanschluß
mit 380 V / 32 A. Sollte dieser nicht zur Verfügung stehen, kann stattdessen
ein Stromaggregat mit der erforderlichen Leistung gemietet werden. Des Weiteren
muß ein Wasseranschluß mit 2,5 bar zur Kühlung der Bohrkronen
und Sägeblätter vorhanden sein.
Welche Angaben benötigen wir von Ihnen, um ein exaktes Angebot zu erstellen?
In fast allen Fällen erweist sich eine Besichtigung der Örtlichkeiten
als vorteilhaft für die Genauigkeit des Angebots, um über den Einsatz
von Personal, Maschinen und im Bedarfsfall zusätzliche Maßnahmen
zu entscheiden. Letztere beziehen sich meist auf Wasser- und/oder Staubschutz,
Aufbau von Gerüsten und Abtransport und Entsorgung des Abraums.
Halten Sie für eine erste Anfrage auf telefonischem oder schriftlichem Wege folgende Angaben bereit, damit wir Ihnen schnellstmöglich ein möglichst genaues Angebot unterbreiten können:
Welche Leistungen stellen wir neben Sägefläche und Bohrtiefe/-durchmesser
in Rechnung?
An- und Abfahrt sowie die Einrichtung und Räumung der Baustelle berechnen wir pauschal.
Beim Sägen und Bohren werden Stahlschnitte ab einer Einzelfläche von > 2 cm² zusätzlich berechnet.
Wasserschutz, Gerüstbauarbeiten, Abdecken, Regie-, Warte- und Maschinenstandzeiten
werden als Stundenlohnarbeiten nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
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